Russland

Russische Generalstaatsanwaltschaft stuft WWF als unerwünschte Organisation ein

Nach Greenpeace hat die russische Generalstaatsanwaltschaft nun auch den WWF zu einer unerwünschten Organisation erklärt. Die Behörde behauptet, dass die Stiftung unter dem Deckmantel des Umweltschutzes Projekte umsetze, die der wirtschaftlichen Sicherheit Russlands schadeten.
Russische Generalstaatsanwaltschaft stuft WWF als unerwünschte Organisation einQuelle: Sputnik © JEWGENI BIJATOW

Die Tätigkeit der internationalen Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) ist jetzt in Russland unerwünscht. Diese Entscheidung hat die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau getroffen. Am Mittwoch gab die Behörde in einer Pressemitteilung die Ergebnisse einer rechtlichen Prüfung der Stiftung mit Sitz im schweizerischen Gland bekannt. Die Ermittler begründeten den Schritt damit, dass der WWF seine Tätigkeit in den Bereichen Umweltschutz und Ökoaufklärung nur als Deckmantel für Projekte nutze, die die wirtschaftliche Sicherheit Russlands bedrohten.

In dem Gutachten wurde explizit hervorgehoben, dass die Stiftung von dem britischen Bürger Neville Isdell geleitet werde. Die WWF-Tätigkeit ziele unter anderem darauf ab, den politischen Kurs der Regierung in Richtung einer industriellen Erschließung der Arktis und der Ressourcen arktisnaher Territorien zu stören. Die Stiftung erarbeite und legitimiere Einschränkungen, die als Grundlage dafür dienen könnten, die Nordostpassage in Richtung der ausschließlichen Wirtschaftszone der USA zu verschieben. Dabei seien die WWF-Initiativen gegen große Erdöl-, Erdgas- und Energieunternehmen sowie Produzenten von Edelmetallen und anderen Bodenschätzen gerichtet.

Ferner teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass die Stiftung ein Netzwerk von NGOs geschaffen habe, um Daten über die Umweltschutzsituation in Russland zu sammeln. Dabei seien die ökologischen Gutachten dieser NGOs in Bezug auf große Industrieunternehmen nur scheinbar unabhängig. In der Tat handele es sich um tendenziöse Kritiken, die die wirtschaftliche Entwicklung Russlands hemmen sollen. Die russische Ermittlungsbehörde kritisierte die WWF-Rankings von Unternehmen je nach deren Ökotransparenz und Umweltbewusstsein als subjektiv.

Darüber hinaus verwies die Generalstaatsanwaltschaft darauf, dass der WWF mehrere NGOs materiell und methodologisch unterstützt habe, die in Russland inzwischen als ausländische Agenten eingestuft worden seien und deren Mitglieder an ungenehmigten Protestaktionen teilgenommen hätten. Dies alles zeuge von einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands.

Im Mai hatte die russische Generalanwaltschaft bereits die Umweltschutzorganisation Greenpeace als unerwünscht eingestuft. Die Argumente dafür waren ähnlich. Demnach stellten die Umweltaktivitäten der Organisation durch die aktive Förderung einer politischen Position eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands dar, welche die wirtschaftlichen Grundlagen des Landes unterminiere.

Eine Organisation, deren Aktivitäten für unerwünscht erklärt worden sind, ist rechtlich verpflichtet, ihre Arbeit in Russland noch vor der Eintragung in das entsprechende Register einzustellen. Sie wird darüber hinaus in eine Sperrliste der russischen Banken aufgenommen. Sämtliche finanziellen Transaktionen sind in der Folgezeit untersagt und werden von den Banken nicht mehr ausgeführt. Jede Zusammenarbeit mit für unerwünscht erklärten Strukturen zieht Bußgelder nach sich. Das Verbot gilt für russische Staatsangehörige auch im Ausland.

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