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"Da stimmt nichts von, unglaublich!" – Zeugen widersprechen Ofarims Antisemitismus-Vorwurf

Am zweiten Tag des Prozesses gegen Gil Ofarim haben drei Zeugen seiner Darstellung der Vorgänge im Oktober 2021 im Leipziger Hotel Westin widersprochen. Ofarim habe dem Hotel mit schlechter Presse gedroht und durfte deshalb nicht einchecken, Antisemitismus habe keine Rolle gespielt.
"Da stimmt nichts von, unglaublich!" – Zeugen widersprechen Ofarims Antisemitismus-VorwurfQuelle: www.globallookpress.com © Hendrik Schmidt/dpa

Am zweiten Tag der Hauptverhandlung gegen den Sänger Gil Ofarim hat das Landgericht Leipzig am Mittwoch mehrere Zeugen vernommen, darunter eine Rezeptionsmitarbeiterin und zwei Hotelgäste, die zusammen mit dem Angeklagten vor zwei Jahren in der Lobby des Hotels auf das Einchecken warteten und den Vorfall miterlebt hatten.

Die erste Zeugin des Tages, eine 25-jährige Rezeptionistin, die neben ihrem Studium in dem Hotel jobbte, saß hinter dem Schalter der Rezeption, an den Ofarim an jenem Abend nach etwa zwanzigminütigem Warten trat. Am Anfang sei er noch "relativ gefasst" gewesen, erinnert sich die Frau. Dann habe er sich jedoch "recht schnell" bei ihr darüber aufgeregt, dass andere Gäste aus der Warteschlange herausgezogen wurden und ihre Zimmerkarten bevorzugt erhalten hätten. Es könne nicht sein, dass man andere Gäste bevorzuge, soll Ofarim laut der Studentin gesagt haben. Sie habe ihm erklärt, dass dies Stammgäste seien.

Anschließend habe Ofarim nach dem Hotelmanager verlangt. Mit diesem habe er im schroffen Ton geredet und sich darüber beschwert, was das für ein "furchtbarer Laden" sei. Er habe dem Manager mit schlechter Presse gedroht. Wörtlich soll er laut der Zeugin gesagt haben:

"Bam, Bam, Bam, Instagram, Facebook, geht alles los."

Darauf habe der Hotelmanager erklärt, dass man Ofarim in diesem Fall nicht einchecken lassen könne. Sie hätte dem Folge geleistet, weil es das Hausrecht des Hotels sei, bekundete die Studentin. Einen Davidstern habe sie bei dem Sänger nicht gesehen und keine antisemitischen Äußerungen wahrgenommen. Gekannt habe sie Ofarim nicht, erst nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe sie gegoogelt, wer er sei. 

Auch die beiden vernommenen Hotelgäste widersprachen der Darstellung des angeklagten Sängers. Es handelt sich um zwei Bankkaufleute, die hinter Ofarim in der Schlange auf das Einchecken warteten. Besonders eindrucksvoll war die Aussage der Bankkauffrau, die die Version des Sängers rundum abstritt. Schon am Tag nach dem Vorfall sei sie von einer anderen Kollegin auf die Schilderung von Ofarim angesprochen worden, die Kollegin habe gefragt, ob dies denn alles stimme. 

Den entsprechenden WhatsApp-Chat konnte die Zeugin dem Gericht sogar zeigen. Darin sandte die Kollegin einen Artikel zu den Antisemitismus-Vorwürfen, die Ofarim den Hotelmitarbeitern machte und fragte:

"War da wirklich was los? Ihr wart dabei?! Komisch, was er daraus macht."

Die Zeugin antwortete in dem Chat vor zwei Jahren:

"Das stimmt definitiv nicht. Er hat gepöbelt. Da stimmt nichts von, unglaublich!"

Die Zeugin und ihr Kollege gingen daraufhin von sich aus zur Polizei – weil sie in den Medien die Schilderungen Ofarims gelesen hatten. 

Die Verteidigung hatte an diesem Mittwoch fast keine Fragen an die Zeugen. Den Hotelmanager, der speziell für die Befragung durch die Verteidigung nochmals im Zeugenstand war, wollten Ofarims Anwälte gar nicht befragen, stellten jedoch einen Vereidigungsantrag, den das Gericht ablehnte. An seine Kollegin und den männlichen Hotelgast stellten sie keine Fragen, lediglich von der Bankkauffrau wollten sie wissen, was diese mit "Pöbeln" gemeint habe. Sie antwortete, dass Ofarim angedroht hätte, über soziale Medien den Vorfall zu verbreiten. Das habe sie als Pöbeln bezeichnet.

Es geht nun am 14. November mit der Beweisaufnahme weiter.

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