Deutschland

Interne Vermerke belegen, dass Faeser im Fall Schönbohm gelogen hat

In der Affäre um den ehemaligen BSI-Chef Arne Schönbohm behauptete die verantwortliche Bundesinnenministerin, dass fehlendes Vertrauen zur Entlassung geführt habe. Neuste Erkenntnisse legen nahe, dass dies gelogen sein könnte.
Interne Vermerke belegen, dass Faeser im Fall Schönbohm gelogen hatQuelle: www.globallookpress.com © Helmut Fricke/dpa

In der Schönbohm-Affäre um Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sind neue Erkenntnisse zutage getreten. Faeser wird weiterhin vorgeworfen, den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm (CDU), aus fadenscheinigen Gründen entlassen zu haben. Dafür soll Faeser sogar das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesetzt haben, damit dessen Mitarbeiter belastendes Material über Schönbohm aufspüren.

Nach wie vor weicht Faeser den Vorwürfen aus. Zweimal erschien sie nicht zu einer Befragung durch die Abgeordneten des Innenausschusses im Bundestag. Nicht nur ihr Fernbleiben von den Befragungen schürt indes den Verdacht, dass Faeser in der Tat etwas zu verheimlichen hat. Es mehren sich nun auch die Hinweise darauf, dass die Ministerin in ihren bisherigen Äußerungen zur Causa gelogen hat.

Böhmermann-Sendung war Auslöser für Schönbohms Entlassung

Mit einem Interview, das die Innenministerin der Bild am Donnerstag gab, hatte Faeser offenbar gehofft, sich von allen Verdächtigungen freimachen zu können. Darin antwortete die Ministerin auf die Frage, ob Schönbohm aufgrund der Vorwürfe, die der ÖRR-Clown Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF Magazin Royale vorgebracht hatte, entlassen worden war:

"Nein, es ging um Vertrauen. Die Cybersicherheit ist so wichtig, dass hier keine Zweifel bestehen dürfen. … Die Prüfung meines Ministeriums war sehr gründlich."

In dem Bescheid zum Verbot der Dienstgeschäfte an Schönbohm vom 18. Oktober 2022, der dem Magazin Focus vorliegt, heißt es jedoch wörtlich:

"Aufgrund der aktuellen Vorwürfe gegen Sie in Ihrer Funktion als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung 'ZDF Magazin Royale' vom 7. Oktober 2022 verbreitet wurden, ist in der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Amtsführung beschädigt."

"Unabhängig davon, wie stichhaltig diese sind und ob dieses sich im Ergebnis als zutreffend erweisen, ist in der öffentlichen Meinung ein Vertrauensverlust eingetreten, der eine weitere Amtsführung unmöglich macht."

Die Böhmermann-Sendung war demnach der direkte Auslöser für die Absetzung Schönbohms, die bereits eine Woche nach der Sendung erfolgte. Von einer gründlichen Prüfung durch das Innenministerium kann daher kaum die Rede sein. Ob die Vorwürfe der Wahrheit entsprachen, spielte keine Rolle.

Schönbohms Anwalt sieht strafrechtlichen Anfangsverdacht

Faeser, die alle Vorwürfe zurückweist, bestritt gegenüber der Bild sogar, dass Schönbohm überhaupt entlassen wurde. Schließlich sei er ja in eine gleichwertige Position in einer anderen Behörde versetzt worden. Zudem betonte Faeser, dass zu keinem Zeitpunkt nachrichtendienstliche Mittel gegen Schönbohm eingesetzt worden seien. Fest steht jedoch, dass Faeser zweimal den Inlandsgeheimdienst im Fall Schönbohms ermitteln ließ. Wie genau und in welchem Umfang, ist unklar.

Schönbohms Anwalt Christian Winterhoff teilte unterdessen mit, dass seiner Ansicht nach kein Anlass bestanden habe, den Verfassungsschutz einzuschalten, da es keine Hinweise auf einen Rechtsbruch gegeben habe. Außerdem hege er laut eigener Aussage einen strafrechtlichen Anfangsverdacht nach § 344 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs.

Demnach ist es strafbar, wenn ein "Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt". Das Strafmaß liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.

Mehr zum Thema – Wegen Böhmermann: Schönbohm verklagt ZDF auf Schmerzensgeld

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.