Nordamerika

Trump-Razzia: Ermittlungsdokumente werden nicht veröffentlicht – Gefahr für nationale Sicherheit

US-Politiker und Medien hatten das FBI aufgefordert, die eidesstattliche Erklärung zu veröffentlichen, die zur Durchsuchung des Anwesens von Ex-Präsident Trump in Palm Beach führte. Die Forderung lehnte das US-Justizministerium jetzt allerdings mit der Begründung ab, dass eine Veröffentlichung die nationale Sicherheit gefährde.
Trump-Razzia: Ermittlungsdokumente werden nicht veröffentlicht – Gefahr für nationale SicherheitQuelle: www.globallookpress.com © Liu Jie

Nach der Razzia im Anwesen von Ex-US-Präsident Donald Trump hat das US-Justizministerium Forderungen nach einer Veröffentlichung der eidesstattlichen Erklärung, mit der die Behörden den richterlichen Durchsuchungsbeschluss begründet hatten, mit dem Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren zurückgewiesen. "Es gibt nach wie vor zwingende Gründe, einschließlich des Schutzes der Integrität einer laufenden Strafverfolgungsuntersuchung, die die nationale Sicherheit berührt, die dafür sprechen, die eidesstattliche Erklärung versiegelt zu halten", heißt es in einem Schreiben der Bundesstaatsanwälte an das mit dem Fall betraute US-Bezirksgericht in Florida.

Die eidesstattliche Erklärung enthalte "kritische und detaillierte Ermittlungsfakten", sowie "hoch sensible Informationen über Zeugen, spezifische Untersuchungstechniken" und auch "Informationen, die gesetzlich unter Verschluss gehalten werden müssen", argumentierten die Staatsanwälte in dem Ersuchen, das von Jay Bratt, Leiter der Abteilung für Nationale Sicherheit unterstehenden Referats für Spionageabwehr und Exportkontrolle des US-Justizministeriums, unterzeichnet wurde. Eine Veröffentlichung würde "dieser laufenden strafrechtlichen Untersuchung erheblichen und irreparablen Schaden zufügen". 

Denn "wenn sie veröffentlicht würde, würde die eidesstattliche Erklärung als Fahrplan für die laufenden Ermittlungen der Regierung dienen und spezifische Details über deren Richtung und wahrscheinlichen Verlauf liefern, und zwar in einer Weise, die höchstwahrscheinlich künftige Ermittlungsschritte gefährden würde", so die Staatsanwälte. Darüber hinaus seien Informationen zu Zeugen "besonders heikel, da diese Angelegenheit sehr bekannt ist und das Risiko besteht, dass die Enthüllung der Identität von Zeugen deren Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungen beeinträchtigen könnte". 

Die zuständigen Beamten hätten demnach zwar in Erwägung gezogen, eine stark redigierte Version der eidesstattlichen Erklärung freizugeben. Allerdings müssten dann so viele Passagen geschwärzt werden, "dass der verbleibende entsiegelte Text keinen sinnvollen Inhalt mehr hätte", resümierten die Juristen.

Hat Trump gegen US-Spionagegesetze verstoßen?

Agenten der US-Bundespolizei FBI hatten am Montag vergangener Woche Trumps Anwesen Mar-a-Lago im Bundesstaat Florida durchsucht. In der Folge wurden der Durchsuchungsbeschluss  und eine Liste mit in Mar-a-Lago sichergestellten Dokumenten veröffentlicht. Demnach befanden sich unter den Unterlagen auch solche, die als streng geheim eingestuft waren.

Mit der Ablehnung reagierte das US-Justizministerium auf den zunehmenden Druck republikanischer Kongressabgeordneter. Diese hatten das FBI am Sonntag aufgefordert, die eidesstattliche Versicherung zu veröffentlichen, nachdem im konservativen Amerika ein Aufschrei über die Motive der US-Regierung laut geworden war.

In der vergangenen Woche hatten US-Bundesbeamte in einem in der US-Geschichte beispiellosen Vorgang das Luxusanwesen von Trump in Mar-a-Lago in Palm Beach, Florida, durchsucht. Die Razzia war demnach Teil einer Untersuchung über den falschen Umgang mit einer Reihe von Regierungsdokumenten – darunter angeblich auch als "streng geheimes" klassifiziertes Material. Der ehemalige US-Präsident wird beschuldigt, diese ungerechtfertigterweise in seinem Privatanwesen aufbewahrt zu haben. Der Durchsuchungsbeschluss und eine Liste mit in Mar-a-Lago sichergestellten Dokumenten wurden auf Druck der Medien indes veröffentlicht. 

Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht hervor, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen den ehemaligen Präsidenten wegen des Verdachts der Aktenvernichtung, der Behinderung von Ermittlungen und auch der Verletzung des Spionagegesetzes ermitteln. US-Justizminister Merrick Garland hatte zuvor erklärt, er habe die Entscheidung, einen Durchsuchungsbefehl für das Anwesen Trumps zu beantragen, persönlich gebilligt. "Der Durchsuchungsbefehl wurde von einem Bundesgericht nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts genehmigt." Das Ministerium nehme eine solche Entscheidung "nicht auf die leichte Schulter", so der Minister. "Wo immer es möglich ist, wird nach weniger einschneidenden Mitteln als Alternative zu einer Durchsuchung gesucht, und jede Durchsuchung wird eng begrenzt." 

Am Montag beschuldigte Trump das FBI auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social zudem, ihm bei der Razzia auch drei seiner Pässe abgenommen zu haben – darunter einen, der abgelaufen war. Weshalb die Bundesbeamten diese beschlagnahmten, ist jedoch weiterhin unklar. Eine offizielle Stellungnahme zu der neuesten Anschuldigung Trumps gab es von der US-Bundesbehörde bisher nicht. 

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