Ein Alarmsignal – Parteiverbot durch die Hintertür?
von Dagmar Henn
Parteien sind rechtlich gesehen eine Sonderform eines – in der Regel nicht eingetragenen – Vereins. Sie haben aber Sonderrechte, die sonst nur gemeinnützige Vereine genießen (etwa das Ausstellen von Spendenbescheinigungen), und sie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes – das heißt, es ist aufwendig, sie zu verbieten. Wird aber die Parteieigenschaft entzogen, bleibt nur noch ein Verein übrig, der problemlos per Erlass des Innenministeriums auch verboten werden könnte.
Der DKP ist das vergangene Woche passiert. Begründet wurde das mit nicht fristgemäßer Einreichung der Rechenschaftsberichte über einen Zeitraum von sechs Jahren, und die meisten Medienberichte ließen diese Begründung so gelten. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu beispielsweise: "Eine Partei hat genügend Mitglieder und öffentliche Aktivität nachzuweisen, wenn sie durch die Wahl an der politischen Willensbildung mitwirken möchte, und dies durch Rechenschaftsberichte zu belegen, woran es die DKP offenbar mehrfach mangeln ließ."
Der SZ-Autor hat allerdings erkennbar keine Ahnung, worüber er schreibt. Der Rechenschaftsbericht dient mitnichten dazu zu belegen, dass die Partei "durch die Wahl an der politischen Willensbildung mitwirken möchte"; er ist ein reiner Finanzbericht, der zur politischen Tätigkeit der Partei höchstens indirekte Aussagen trifft. Was er aber völlig übersieht, ist, was ein solcher Vorfall über den Zustand dieses Landes besagt.
I. Ein Blick auf Parteibuchhaltung
(Wen das Thema nicht interessiert, der kann gleich zum zweiten Teil springen, in dem es um die politische Bedeutung geht.)
Technisch betrachtet ist der Rechenschaftsbericht einer Partei eine konsolidierte Konzernbilanz, und er muss – ebenso wie diese – von einem Wirtschaftsprüfer oder (das ist das einzige Zugeständnis an kleinere Parteien) von einem vereidigten Buchprüfer abgenommen werden, ehe er an die Bundestagsverwaltung geht. Eine konsolidierte Konzernbilanz ist noch ein Stück schwieriger als eine einfache Bilanz, und damit nähern wir uns einem der wichtigen Punkte: Wenn man die Gegenstücke in der Wirtschaft betrachtet, bekommt man nämlich ein Gefühl dafür, wann dieser buchhalterische Aufwand sinnvoll ist.
Ein Konzern muss dann eine konsolidierte Konzernbilanz vorlegen, wenn zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind: 1. die Bilanzsumme liegt über 24 Millionen Euro, 2. der Umsatz über 48 Millionen oder er hat 3. mindestens 250 Beschäftigte. Wenn man einen Blick auf die im Bundestag vertretenen Parteien wirft, treffen diese Kriterien bei ihnen allen zu. So hatte die CDU 2019 Einnahmen von 152 Millionen und Personalausgaben von 45 Millionen; die SPD Einnahmen von 169 Millionen und Personalausgaben von 50 Millionen, Bündnis 90/Die Grünen hatten Einnahmen von 52 Millionen und Personalausgaben von 19 Millionen, die FDP Einnahmen von 38 Millionen und Personalausgaben von 5 Mill., Die Linke 34 Mill. Einnahmen und 12 Mill. Personalkosten, die CSU 48 Mill. Einnahmen und 12 Mill. Personalkosten, die AfD 26 Millionen Einnahmen und 3,8 Millionen Personalkosten. Einzig bei der FDP und der AfD liegen die Beträge so, dass sie vielleicht die Schwelle noch unterschreiten könnten.
Überhaupt bilanzieren muss übrigens auch ein Unternehmen erst bei einem Umsatz über 600.000 Euro oder einem Gewinn von über 60.000 Euro im Jahr. In der Wirtschaft liegt also die Schwelle für eine konsolidierte Konzernbilanz so hoch, dass die Finanzierung des dafür nötigen fachkundigen Personals sicherlich kein Problem darstellt.
Bis 2015 – also bis zur letzten Änderung des Parteiengesetzes – war eine verspätete Abgabe des Rechenschaftsberichts für kleine Parteien kein Problem. Denn sie hatte nur Auswirkungen auf die aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschütteten Mittel, auf die Wahlkampfkostenerstattung also; die meisten kleinen Parteien hatten ohnehin keinen Anspruch darauf, konnten also gar nichts verlieren. 2015 wurde dann das Parteiengesetz dahingehend geändert, dass nun die Parteieigenschaft aberkannt werden kann, wenn sechs Berichte in Folge nicht fristgemäß vorliegen.
Diese Änderung wurde von der Bundestagsmehrheit beschlossen, obwohl drei der fünf konsultierten Parteienrechtler sie für übertrieben – ja, für verfassungsrechtlich fragwürdig – hielten (die anderen beiden Juristen hatten zu diesem Punkt gar keine Stellung bezogen). So schrieb der Bonner Professor für Öffentliches Recht Foroud Shirvani: "Ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung und dem Parteibegriff ist demgegenüber nicht ersichtlich. Eine Vereinigung kann auch dann den Parteibegriff nach § 2 Abs. 1 PartG erfüllen, wenn sie ihrer Rechenschaftspflicht nicht nachkommt." Er schlug vor, mit Ordnungsgeldern auf Fristversäumnisse zu reagieren. Und der Heidelberger Professor Bernd Grzeszick schrieb: "Ob die Rechenschaftslegungspflicht tatsächlich ein konstitutives Merkmal der Partei ist, kann aber Zweifeln unterliegen. (...) Sofern diese Merkmale vorliegen, erscheint es zu weitgehend, nur wegen der Verweigerung der Rechenschaftsberichte – bei all ihrer Bedeutsamkeit – eine Fiktion des Entfalls der Ernsthaftigkeit anzunehmen."
Selbst die Bundestagsverwaltung meinte noch in der Unterrichtung über die Rechenschaftsberichte am 9. Juni dieses Jahres: "Es wird angeregt, die Neuregelung wieder zu streichen und politische Vereinigungen, die sich nachvollziehbar als Parteien definieren, hinsichtlich der Einhaltung ihrer Rechenschaftspflicht ausschließlich einem Ordnungsgeldregime und gegebenenfalls noch einer Wahlzulassungsregelung zu unterwerfen."
Im Juni erklärt also die Bundestagsverwaltung selbst die augenblickliche Regelung für Unfug, und im Juli wird sie dann ein erstes Mal angewandt – ausgerechnet gegen die DKP?
Um zu verstehen, wie absurd das ist, muss man betrachten, wozu die staatliche Parteienfinanzierung und die Rechenschaftspflicht eigentlich dienen sollen. Traditionell gibt es in Deutschland zwei Typen von Parteien – große Mitgliederparteien, in denen die Beiträge (zumindest früher) den Hauptteil der Einkünfte ausmachten, und kleine Honoratiorenparteien, die vor allem von großen Spenden lebten. Die FDP und die AfD haben Tendenzen in Richtung der Honoratiorenpartei, aber in Reinform findet sich dieser Typ nicht mehr.
Weil große Spenden oft dazu dienen, politisches Handeln in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken (man denke an die Spende des Hotel- und Gaststättenverbandes zugunsten der FDP vor einigen Jahren und das darauf folgende "Lex Mövenpick"), werden sie als Problem gesehen. Die staatliche Parteienfinanzierung wurde eingeführt, um der Wirkung der Großspenden etwas entgegenzusetzen; ebenso, wie die Rechenschaftslegung über Spenden von einer Höhe über 3.000 Euro dazu dient, die Öffentlichkeit über solche Großspender zu informieren.
Inzwischen machen Mitgliedsbeiträge bei allen großen Parteien nur noch einen Bruchteil der Einnahmen aus. Bei der CDU kamen im Jahre 2019 beispielsweise 24,6 Prozent der Finanzmittel aus Beiträgen, 13,9 Prozent aus Mandatsträgerbeiträgen (Mittel, die von den eigenen Parlamentariern eingefordert werden), 15,4 Prozent aus Spenden, 35,4 Prozent waren staatliche Mittel und 10,7 Prozent Sonstiges.
Die Bedeutung der Mitgliedsbeiträge ist also bei weitem nicht mehr so hoch, wie sie früher einmal war. Dafür sind staatliche Beiträge und Mandatsträgerbeiträge bei den im Bundestag vertretenen Parteien extrem wichtig. Bei der SPD entsprechen die Mandatsträgerbeiträge allein schon der Hälfte der Mitgliedsbeiträge. Schwierig ist diese Konstellation deshalb, weil eine höhere Finanzkraft "von oben" sich ungünstig auf die innerparteiliche Demokratie auswirkt.
Die innerparteiliche Demokratie ist nämlich der zweite wichtige Punkt bei der Betrachtung von Parteifinanzen und Parteirecht. Je mehr Mittel "oben" zentralisiert werden, desto größer wird der Einfluss vom "Apparat" und von Abgeordneten, und umso kleiner derjenige der Mitglieder an der "Basis". Aber auch anders herum – in kleinen Parteien, die keine staatliche Finanzierung erhalten und keine Mandatsträgerbeiträge, ist allein über die Finanzen der Einfluss der Mitglieder auf die Entwicklung der Partei deutlich stärker – und damit auch die innerparteiliche Demokratie.
Die Rechenschaftspflicht – so wie sie heute besteht – hat ganz andere, vermutlich unbeabsichtigte Nebenwirkungen, die ich in meinen Jahren bei der Linkspartei beobachten konnte. Die Buchhaltung läuft dort bis auf Kreisebene über ein Computerprogramm, damit der Aufwand auf Landesverbandsebene geringer wird; aber die Kreiskassierer sind oft dadurch und mit den damit einhergehenden Datenschutzvorgaben überfordert, und das kann bei politischen Auseinandersetzungen dazu genutzt werden, unliebsamen Kreisen die Kasse – und damit die Möglichkeit zu eigener politischer Betätigung – zu entziehen. Das Problem des Datenschutzes wird natürlich schwieriger, wenn alle Daten über Mitglieder, ihre Adressen, ihre Konten in einer bundesweiten Datei zusammenlaufen. Bei einer ganz klassischen Kassenführung mit Barkassierung und Handkasse gibt es das Problem nicht.
Für kleine Parteien, die sich finanziell in einem Rahmen bewegen, in welchem im "echten Leben" eine Einnahmen-Überschussrechnung ausreichte, und die kein oder sehr wenig hauptamtliches Personal haben, ist eine konsolidierte Konzernbilanz vollkommen überzogen. Welche Absichten tatsächlich hinter dieser Rechtsänderung steckten, bleibt zwar unklar. Aber ein Scheitern an dieser Vorgabe war geradezu vorprogrammiert. Und je aktiver eine Partei politisch außerhalb von Wahlkämpfen ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit dieses Scheiterns. Das entspricht in etwa dem, was die EU-Verordnungen in vielen Handwerksbereichen bewirken: Der bürokratische Aufwand neben der eigentlichen Tätigkeit, nämlich für Messungen, Dokumentationen und Vorschrifteneinhaltung, wird derart hoch, dass kleinere Betriebe allein schon deshalb aufgeben, auch wenn sie ihre eigentliche Tätigkeit gut und erfolgreich verrichten könnten. Im Handwerksbereich nützt das den großen Industriebetrieben, geschieht in deren Interesse, auch wenn als Begründung alles Mögliche – von Transparenz über Gesundheitsschutz bis zur Energieeinsparung – geäußert wird; und im politischen Bereich nützt das den großen parlamentarischen Parteien.
II. Der politische Blick
Die deutsche Geschichte wird gern unter Ausklammerung der Kommunisten erzählt. Das ist aus mehreren Gründen falsch und verzerrt den Blick. Und wenn es um den Ausschluss der DKP von den Wahlen geht, führt das dazu, dass der ganze Vorgang für unwichtig gehalten wird. Schließlich war selbst die KPD bis 1956 in der Bundesrepublik nie wirklich stark.
Die Bundesrepublik war allerdings in Westeuropa nach dem Zweiten Weltkrieg die absolute Ausnahme – sie war nämlich das einzige westeuropäische Land, in dem eine kommunistische Partei verboten wurde, ohne dass gleichzeitig eine Diktatur geherrscht hätte. Die anderen Länder, in denen vor 1989 kommunistische Parteien verboten waren, waren Portugal unter Salazar, Spanien unter Franco und Griechenland unter der Obristen-Diktatur, also samt und sonders faschistische Militärdiktaturen.
In Frankreich ebenso wie in Italien war die jeweilige Kommunistische Partei lange Zeit die stärkste politische Kraft, und in Italien hatte die CIA 1948 viel Energie in Wahlfälschung investiert, um einen Wahlsieg der KPI zu verhindern. (Wer diese historische Phase nicht kennt, kann ja mal "Don Camillo und Peppone" schauen.) Kommunistische Parteien waren die ganze Zeit über legal, zu Wahlen zugelassen und immer mindestens auf kommunaler Ebene in den Parlamenten vertreten. Die Kommunisten wurden respektiert, weil sie den konsequentesten Widerstand gegen den Faschismus geleistet hatten, bewaffnet und unbewaffnet, in ganz Europa. Als nach dem Tod Francos die Vorsitzende der KP Spaniens nach Jahrzehnten des Exils nach Madrid zurückkehrte, wurde sie mit einer gigantischen Kundgebung begrüßt.
Die KPD fand in der deutschen Westrepublik vor allem aus zwei Gründen nie zu ihrer alten Stärke wie in der Weimarer Zeit zurück. Zum einen, weil die zwölf Jahre der Naziherrschaft viele Kommunisten das Leben gekostet hatten (auch das wird kaum erwähnt), zum anderen, weil viele der Emigranten nicht in die Westsektoren zurückkehrten, sondern in die DDR gingen. Das Verbot der Partei, welches das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1956 – und nicht ohne massive Nötigung durch die Bundesregierung – verhängte, war nur der dritte und wohl unwichtigste Grund.
Dieses damalige Verbot war eng verknüpft mit der Auseinandersetzung um eine Remilitarisierung, welche die Bevölkerung in der Bundesrepublik großteils ablehnte. Auch das wird ungern erwähnt: Dass nämlich die Bundeswehr gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit geschaffen wurde. Bei den Prozessen gegen "der Zusammenarbeit mit Kommunisten Verdächtige" war der häufigste Anlass die Betätigung bei irgendwelchen Friedensaktionen. Die Justiz des Adenauer-Staates ging so weit, die Forderung nach einem friedlichen Zusammenleben der Völker für grundsätzlich unzulässig zu erklären, weil sie nämlich auch von Kommunisten aufgestellt wurde.
In diesen, oft reichlich bizarren Verfahren, denen vielfach Richter vorsaßen, die schon reiche Erfahrungen mit Prozessen gegen Kommunisten aus der Zeit vor 1945 besaßen, wurden tausende Haftstrafen verhängt, selbst gegen Mitglieder so unverdächtiger Organisationen wie Pax Christi. Eine Kanzlei, die besonders viele dieser Angeklagten verteidigte, war die des späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann, der aus der Regierung Adenauer und aus der CDU als Protest gegen die Remilitarisierung ausgetreten war.
Dass in der Bundesrepublik später überhaupt eine Auseinandersetzung um die Nazizeit und ihre Adenauer zu verdankenden Wurmfortsätze begann, war unter anderem das Verdienst der Zeitschrift "Konkret", die in den 1960ern immer wieder Informationen über Personen wie etwa Hans Globke publizierte. Sie erhielt viele dieser Informationen aus der DDR, und sie erhielt sie, weil sie eine Publikation der illegalen KPD war. Selbst klein und verborgen hatte diese Partei noch einen entscheidenden Anteil daran, dass der schwere Stein, unter dem viele in der Adenauerzeit die Verbrechen der Nazizeit verbergen wollten, dann doch noch beiseite gewälzt wurde.
Thomas Mann bezeichnete den Antikommunismus einmal als "Grundtorheit unserer Epoche" und er erklärte auch, warum – weil der "Schrecken der bürgerlichen Welt vor dem Wort Kommunismus" der Schrecken sei, "von dem der Faschismus so lange gelebt hat." Heutzutage ist hier ja eher die Totalitarismus-Theorie in Mode, die versucht, aus Faschismus und Kommunismus eins zu machen; aber es ist leicht zu belegen, dass es unter allen Geschmacksrichtungen von Faschisten nur eine gibt, die sie eint, und zwar weltumspannend – das ist ihr militanter Antikommunismus. Gleichzeitig belegt die westeuropäische Geschichte nach 1945, dass die Demokratie eines Landes desto lebendiger war, je weniger Einfluss der Antikommunismus hatte. Und anders herum – der Antikommunismus, der in der erweiterten Bundesrepublik zur Staatsdoktrin wurde, ging einher mit einer Schwächung des demokratischen Lebens, einer Abkehr von sämtlichen sozialen Fragen und einer immer sichtbareren Entleerung der Politik und die Ersetzung ihrer Inhalte durch direkte Umsetzung von Konzerninteressen.
Die Art, wie vor wenigen Tagen gegen die DKP vorgegangen wurde, ist ein Alarmsignal, das wirklich nichts Gutes über den Zustand der bundesdeutschen Demokratie verkündet. Dass ein verwaltungstechnischer Vorwand genutzt wurde, der noch nicht einmal von dieser Verwaltung selbst getragen wird (siehe die Aussage der Bundestagsverwaltung), zeigt, dass der Respekt vor dem Rechtsstaat (der schon bei der Abfassung dieser Änderung des Parteienrechts mindestens ein Nickerchen gemacht haben muss) sich inzwischen in immer engeren Grenzen bewegt.
Und wenn man die gegenwärtige personelle Besetzung des Bundesverfassungsgerichts betrachtet, kann man auch in Bezug auf die Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung nicht in Optimismus verfallen. Nicht zu vergessen, dass ohnehin sämtliche Grundrechte gerade von Behörden und Ministerien nach jeweiligem Gusto ausgewürfelt, gestattet und entzogen werden.
Wenn aber die verbliebenen Reste demokratisch gesinnter Mandatsträger diese Aberkennung der Parteieigenschaft weiter mit Gleichgültigkeit behandeln , sich hinter einer Totalitarismus-Theorie verstecken oder stur auf dem Glauben beharren, die politische Bedeutung eines Ereignisses bemesse sich in Prozentzahlen bei den letzten Wahlen und nicht im geschichtlichen Zusammenhang, war das vielleicht kein Alarmsignal, sondern das erste Klingeln des Totenglöckchens dieser "zweieinhalbten" deutschen Republik.
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