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Medienbericht: Gewaltakte des ukrainischen Geheimdienstes und Militärs gegen die Zivilbevölkerung

Die Tageszeitung "junge Welt" berichtet in einer Schwerpunktausgabe über brutale Übergriffe seitens des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes und des Militärs auf die eigenen Bürger. Strafrechtliche Konsequenzen seien jedoch nicht zu befürchten. Im Gegenteil: Einige Täter werden in hohe Positionen berufen.
Medienbericht: Gewaltakte des ukrainischen Geheimdienstes und Militärs gegen die ZivilbevölkerungQuelle: Gettyimages.ru © Anadolu Agency / Kontributor

Das Leid in einem Krieg ist vor allem für die Zivilbevölkerung unermesslich und nicht ansatzweise vorstellbar. Die Torturen nehmen jedoch unvorstellbare Ausmaße an, sollte die Bedrohung nicht nur aus militärischen Aspekten heraus resultieren, sondern zudem sich der eigene Staat mit körperlicher Gewalt und Willkür gegen seine eigenen Bürger wenden.

Die Tageszeitung junge Welt (jW) dokumentiert in ihrer Wochenendausgabe die Schicksale und das Leid nachgewiesener Gewaltakte und Verbrechen seit dem Beginn der jüngsten Ereignisse in der Ukraine. Zu Beginn weist die Autorin Susann Witt-Stahl darauf hin, dass Nachrichten von Gräueltaten gegen russische Kriegsgefangene mittlerweile bestätigte Tatsache seien. Immer öfter würden jedoch aber auch "ukrainische Zivilisten zu Opfern von Gewalttaten", so Witt-Stahl.

Diese würden beschuldigt, mit "russischen Invasoren zu kollaborieren" oder "Verbindungen nach Moskau" zu unterhalten. Die Autorin verweist auf den schockierenden Bericht eines freien US-Journalisten, der Aufnahmen einer verlassenen Basis des Asow-Bataillons aus dem Keller eines Schulgebäudes in Mariupol veröffentlichte. Im Artikel heißt es:

"Sie (die Leiche der Frau) war verstümmelt, auf ihrem Bauch ein Hakenkreuz eingeritzt, das mit ihrem Blut ausgemalt worden war. Manche solcher Horrorbilder lassen sich nicht verifizieren. Die meisten aber erweisen sich als authentisch; häufig werden sie von den mutmaßlichen Tätern im Internet zur Schau gestellt."

Witt-Stahl legt dar, dass die Täter der "sadistischen Barbareien" wenig zu befürchten hätten, da sie "meist von den ukrainischen Strafverfolgungsbehörden unbehelligt" bleiben oder es sogar zu Anerkennungen kommt:

"Anfang März wurde Maxim Martschenko, der ehemalige Kommandeur des von Menschenrechtsorganisationen für seine zahlreichen Gewaltexzesse angeklagten 'Ajdar'-Bataillons, zum Gouverneur der Oblast Odessa ernannt."

"Lizenz zum Töten, Quälen und Drangsalieren von Personen"

Gewalttäter, die aufgrund von "Mord oder Vergewaltigungen im Gefängnis saßen", seien mit Beginn der militärischen Operation als "Gefangene mit Kampferfahrung" durch einen Erlass des Präsidenten vom 28. Februar freigelassen worden, so der Artikel. Durch den am 19. März verkündeten Erlass, dass von "zwölf Parteien, darunter auch alle liberalen linken (die kommunistischen und sozialistischen wurden bereits 2015 ausgeschaltet)", verboten wurden, hätten "der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat sowie Präsident Selenskij auch die andauernden Repressalien gegen Oppositionelle abgesegnet", so die Autorin. Dies könnte als "Lizenz zum Töten, Quälen und Drangsalieren von Personen" verstanden werden. Als Beispiel nannte Witt-Stahl:

"So entführten gleich am 20. März Unbekannte in Charkiw den Rechtsanwalt Dmitri Tichonenkow, der Dissidenten vor Gericht vertreten hat. Bereits eine Woche vorher hatte ein Neonazimob das Haus des linken Aktivisten Dmitri Lasarew in Odessa niedergebrannt."

Als ein weiteres Beispiel wird der Berater des ukrainischen Innenministeriums, Anton Geraschtschenko, genannt. Dieser ließ Anfang März mitteilen, dass:

"Wladimir Struk, Bürgermeister der Stadt Kreminna im von Kiewer Truppen kontrollierten Teil der Oblast Lugansk, nach einem 'Volkstribunal' – er war verdächtigt worden, mit den russischen Truppen, die noch 15 Kilometer entfernt waren, kooperieren zu wollen – von 'unbekannten Patrioten als Verräter gemäß dem Kriegsrecht erschossen' worden sei."

Witt-Stahl bezeichnet dies als "Lynchmord". Ein kürzlich bekannt gewordenes Video "von der Erschießung russischer Kriegsgefangener wahrscheinlich durch Mitglieder einer 'Asow'-Einheit für internationale Empörung" hätte bei dem Berater des Chefs des ukrainischen Präsidialamts, Alexei Arestowitsch, für Unruhe gesorgt. Arestowitsch hätte aufgrund der internationalen Kenntnisnahme wie folgt reagiert:

"Er appellierte eindringlich an seine Landsleute, fortan kein Bildmaterial mehr von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht im Internet zu verbreiten – sie zu beenden forderte er jedoch nicht."

Gewaltexzesse des Inlandsgeheimdiensts SBU gegen Zivilisten

Im einem weiteren Artikel wird als weiteres Beispiel das Leid eines 31-jährigen Hotelkaufmanns dokumentiert. Demnach drangen fünf Personen in die Wohnung des Mannes ein, in der sich auch seine Lebensgefährtin aufhielt. Im Artikel heißt es zum Martyrium:

"Die beiden wurden angeschrien, mussten sich auf den Boden legen, durften sich nicht rühren. Die Angreifer sollen sich nicht ausgewiesen haben, zwei von ihnen aber durch Abzeichen an ihrer Kleidung als Angehörige des Inlandsgeheimdiensts SBU identifizierbar gewesen sein.

Während die Beamten die Räume durchsuchten, habe ein weiterer Mann in einer Militäruniform mit Emblem des faschistischen 'Asow'-Bataillons Matjuschenko verprügelt, um Aussagen zu erpressen. 'Dieselbe Person spuckte mir ins Gesicht und schnitt mir mit einem Messer die Haare ab', so Maria M. weiter. Matjuschenko sei insgesamt zwei Stunden geschlagen und malträtiert worden."

Die Schilderungen seien deswegen glaubwürdig, da von den Ereignissen Bildmaterial in den sozialen Medien – auf dem Telegram-Kanal der Stadt Dnipro, der rund 335.000 Follower hat – veröffentlicht wurde:

"Auf einem Foto ist Matjuschenko blutend auf dem Gesicht am Boden liegend mit einem auf seinen Hinterkopf gedrückten Gewehrlauf zu sehen. Ein Video zeigt, wie er durch Fußtritte gezwungen wird, immer wieder den Gruß der faschistischen Banderisten 'Slawa Ukrajini – Gerojam slawa!' zu rufen." 

Die Lebensgefährtin des Hotelkaufmanns schilderte der jW die nachfolgenden Ereignisse:

"Sie (die Täter) stülpten uns Säcke über unsere Köpfe, fesselten unsere Hände mit Tape und fuhren uns mit einem Wagen zum SBU-Gebäude. Dort verhörten sie uns weiter und drohten, uns die Ohren abzuschneiden."

Laut dem Artikel "häufen sich Berichte aus Dnipro von ähnlichen Fällen behördlicher Willkür". Ein linker Aktivist äußerte gegenüber der jW:

"Der Krieg wird genutzt, um Oppositionelle, die sich regierungskritisch äußern, zu entführen, einzusperren, sogar zu töten. Wir müssen alle um unsere Freiheit und unser Leben fürchten."

Faschistische Batallione werden als "Verteidiger der Ukraine" medial in Szene gesetzt

Im dritten Artikel der Serie erfolgt ein Interview mit dem italienischen Publizisten Alberto Fazolo. Dieser stellt in einer Antwort klar:

"Die Medien stellen die faschistischen Bataillone als die wahren Verteidiger der Ukraine dar. Auch wenn sicher einige ihrer Kombattanten tapfer kämpfen – die Realität sieht anders aus: Die Nazis benutzen die Bevölkerung als menschliches Schutzschild; viele Zivilisten, die aus den von russischen Truppen belagerten Städten zu fliehen versuchen, werden von ihnen beschossen und getötet. Aber die Faschisten bringen auch außerhalb der Kampfzonen Menschen um: politische Dissidenten, Russen, Roma."

Zudem wird in der Serie auf den jüngsten Report der Organisation Amnesty International (AI) vom 29. März mit dem Titel "UKRAINE 2021" verwiesen. Dieser bestätigt, dass der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft für 2021 insgesamt 79 neue Fälle mutmaßlicher Folter und 1.918 Fälle mutmaßlichen Amtsmissbrauchs durch Ordnungskräfte vorgelegen haben. Es wurden jedoch lediglich "gegen 51 Personen wegen einschlägiger Straftaten Anklage erhoben".  

Der Report berichtet des Weiteren, dass im März 2021 die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Januar bis März 2021 in 115 Fällen zugunsten der Kläger gegen die Ukraine entschieden hätte, "indem er urteilte, dass Haftbedingungen den Tatbestand der Folter oder anderweitiger Misshandlung erfüllten".

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