Deutschland

Gesetzesbeschluss: Corona nun offiziell keine "schwere Infektionskrankheit" mehr

Bereits im September wurde die ursprünglich eingearbeitete Ergänzung und Formulierung aus dem Infektionsschutzgesetz wieder entfernt. Wäre es nicht zur Änderung der Gesetzesvorgabe gekommen, hätten Kita-Kinder und Schüler schon beim Verdacht auf eine Coronainfektion zu Hause bleiben müssen.
Gesetzesbeschluss: Corona nun offiziell keine "schwere Infektionskrankheit" mehrQuelle: www.globallookpress.com © Achille Abboud via www.imago-ima

Bereits am 30. September wurde in dem entsprechenden Gesetzesblatt, im Bundesrat als Drucksache 480/22 bearbeitet, eine geplante Änderung einer Gesetzespassage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) revidiert – ohne größere Information der Bürger durch die Politik oder Medien.

Die ursprünglich von der Ampelkoalition Ende August eingeforderte inhaltliche Ergänzung von § 34 Gesundheitliche Anforderungen des IfSG gab vor, dass Corona in die Liste möglicher "schwerer Infektionskrankheiten" oder "Infektionskrankheiten, welche häufig im Kindesalter auftreten und in Einzelfällen schwere Verlaufsformen annehmen können" aufgenommen wurde. Dies wurde im Bundesrat abgelehnt. Dazu heißt es in der Drucksache:

"§ 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (...), das zuletzt durch Artikel 1b des Gesetzes vom 16. September 2022 (...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Im Satzteil nach der Aufzählung (schwerer Infektionskrankheiten) werden die Wörter 'oder sie in Bezug auf die Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19) einen Testnachweis nach § 22a Absatz 3 vorlegen' gestrichen."

Auf diese wegweisende und wichtige Entlastung für Eltern und Alleinerziehende wie auch für die Mitarbeiter von Kinderarztpraxen in Deutschland verwies das Onlinemagazin Tichys Einblick. Ohne die Rücknahme dieser Textpassage wäre Kindern in den Herbst- und Wintermonaten schon bei dem Verdacht einer eventuellen Coronainfektion die Rückkehr in Kitas oder Schulen nur noch mit einem Attest eines Kinderarztes möglich gewesen wäre. Allerdings gilt diese Vorgabe weiterhin für die im IfSG gelisteten Infektionskrankheiten wie Masern, Scharlach, Röteln, Mumps und andere.

Mit dem vorliegenden Wissen erklärt sich die dünnhäutige Reaktion von Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf die Ankündigung von vier Bundesländern, die Corona-Isolationspflicht zeitnah aufzuheben. Damit schwindet ein weiterer Eckpfeiler existierender Regierungsmaßnahmen in der Coronakrise. Am 12. November behauptete Lauterbach auf Twitter, ohne auch nur einen Verweis auf die Quellen seiner Corona-Thesen und Unterstellungen zu geben:

"Eine klare Mehrheit der Bürger ist für die Corona Isolationspflicht. Niemand (sic!) will mit Corona Infizierten den Arbeitsplatz teilen. Der Vergleich mit der Grippe hinkt auch, schon wegen Long COVID und der Ansteckungsgefahr, die bei COVID viel höher ist."

Obwohl an der diesbezüglichen Umfrage lediglich 1225 Befragte teilnahmen, hatte Lauterbach bereits einen Tag zuvor auf Twitter den Kommentar in der Süddeutschen Zeitung mit der Überschrift "Die Aufhebung der Isolationspflicht ist keine gute Idee" mit nur einem Wort kommentiert:

"Stimmt"

Zu der insbesondere für Erziehungsberechtigte und Berufstätige in den entsprechenden medizinischen Fachbereichen wichtigen Information über die Rücknahme der Formulierung im § 34 des IfSG verlor Lauterbach seit dem 30. September kein einziges Wort. 

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