Schweiz

Schweizer zieht wegen Rundfunkgebühren vor Gerichtshof für Menschenrechte

Weil er als Single genauso viel zahlen muss wie eine Familie, sieht sich ein Schweizer diskriminiert. Nachdem das Schweizer Bundesgericht seine Beschwerde jedoch abgewiesen hat, will der Mann nun nach Straßburg vor den Gerichtshof für Menschenrechte.
Schweizer zieht wegen Rundfunkgebühren vor Gerichtshof für MenschenrechteQuelle: Legion-media.ru

Ein Mann hatte gegen eine Verfügung der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe AG) zur Bezahlung von Radio- und Fernsehabgaben erfolglos beim Bundesamt für Kommunikation und anschließend beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben, wie die Zeitung 20 Minuten berichtet.

In seiner Beschwerde an das Bundesgericht habe der Mann dem Bericht zufolge im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Abgabe für Radio und Fernsehen gegen die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße.

Denn, so seine Begründung, die Abgabe diskriminiere ihn als alleinigen Inhaber eines Haushalts gegenüber Personen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben würden.

Das Bundesgericht habe die Beschwerde jedoch abgewiesen, wie 20 Minuten weiter berichtet. Die Begründung: Die Radio- und Fernsehabgabe knüpfe an den Haushalt an, unabhängig von dessen Größe und der Anzahl der darin lebenden Personen. Dies ergebe sich unmittelbar aus dem Schweizer Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

Der Gesetzgeber habe sich dem Gericht zufolge explizit für das Modell einer Abgabe pro Haushalt entschieden und dies "sachlich begründet". Andere Erhebungsmodelle habe er zugunsten der Einheitlichkeit und der administrativen Verhältnismäßigkeit verworfen.

Gesetz und Wille des Gesetzgebers seien insofern klar und für das Bundesgericht verbindlich. Eine Diskriminierung von Singles sei nicht ersichtlich.

Weiter führte das Gericht aus, dass auch eine Person, die in einer Beziehung lebt, in einem Einpersonenhaushalt wohnen könne und umgekehrt auch eine Person, die in keiner Beziehung lebt, in einem Mehrpersonenhaushalt.

Aus dem Gleichbehandlungsgebot könne der Beschwerdeführer nichts für sich ableiten. Schließlich sei auch eine Verletzung der Meinungs- und Informationsfreiheit nicht ersichtlich, zumal der jährliche Gesamtbetrag der Haushaltabgabe nicht unverhältnismäßig hoch ausfalle, wie das Bundesgericht abschließend schreibt.

Doch der Mann will nicht aufgeben. Wie die Schweizer Tageszeitung Tagblatt schreibt, will er nun seinen Fall weiter vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen.

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