Europa

Europäischer Gerichtshof weist Klage von RT France zurück: Sanktionen gegen Sender bleiben in Kraft

RT France hat in einem Rechtsstreit um das Sendeverbot in der EU eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof ließ die Sanktionen gegen den Sender in Kraft. Das Gericht argumentierte seine Entscheidung mit dem Schutz vor "Desinformationskampagnen".
Europäischer Gerichtshof weist Klage von RT France zurück: Sanktionen gegen Sender bleiben in KraftQuelle: AFP © LUDOVIC MARIN

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat am Mittwoch die Klage des Fernsehsenders RT France gegen das Sendeverbot in der Europäischen Union zurückgewiesen. Somit ließ der zuständige Richter die von dem Rat der Europäischen Union gegen den Sender verhängten Strafmaßnahmen in Kraft. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass sich der Rat in seinem Beschluss von der Notwendigkeit habe leiten lassen, die EU-Staaten vor "Desinformations- und Destabilisierungskampagnen" zu schützen.

Dabei wurde in der Gerichtsentscheidung betont, dass es sich um kein endgültiges Urteil handele. Das endgültige Urteil in der Hauptsache werde man später publik machen.

Xenija Fjodorowa, Chefredakteurin von RT France, kommentierte die Abweisung der Klage wie folgt:

"Die Klage im Schnellverfahren wurde vom Europäischen Gerichtshof wegen ihrer 'mangelnden Dringlichkeit' abgewiesen. Demnach würden die Sanktionen RT France nicht daran hindern, 'seine Tätigkeit in der EU und seine Ausstrahlung außerhalb der EU sowie in Afrika' fortzusetzen. Bemerkenswerterweise war diese Entscheidung ein Alleingang des EuGH-Vorsitzenden. Es gab keine geplanten Anhörungen."

Am 2. März hatte der EU-Ministerrat den russischen Auslandssendern RT und Sputnik verboten, ihr Programm in der EU auszustrahlen. Das Sendeverbot wurde damit begründet, dass die beiden Medien angeblich eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und bei der Destabilisierung ihrer Nachbarländer spielten. RT France klagte gegen diese Entscheidung am 8. März.

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